Eine Löschwasserentnahmestelle ist jede Stelle, an der die Feuerwehr im Brandfall Löschwasser entnehmen kann – Hydrant, Löschwasserbrunnen, Löschwasserteich, unterirdischer Löschwasserbehälter oder eine oberirdische Löschwasserzisterne. Für den Grundschutz muss sie die nach DVGW W 405 geforderte Menge über zwei Stunden liefern und liegt in der Regel innerhalb eines Umkreises von 300 m um das Objekt. Das konkrete Entnahmekonzept legt die Brandschutzdienststelle fest.
Arten von Löschwasserentnahmestellen
| Entnahmestelle | Regelwerk | Stärken | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Hydrant (Unter- oder Überflur) | DVGW W 405, W 331 | Unbegrenzte Dauer bei leistungsfähigem Netz | Netz liefert oft nicht 48 oder 96 m³/h |
| Löschwasserbrunnen | DIN 14220 | Unabhängig vom Trinkwassernetz | Ergiebigkeit vom Grundwasser abhängig |
| Löschwasserteich | DIN 14210 | Große Mengen, offen sichtbar | Verkrautung, Verdunstung, Eis, Ertrinkungsgefahr |
| Unterirdischer Löschwasserbehälter | DIN 14230 | Frostfrei, befahrbar überbaut | Hohe Tiefbaukosten |
| Oberirdische Löschwasserzisterne | Abstimmung mit der Feuerwehr | Schnell aufgestellt, versetzbar, kein Tiefbau | Fläche nötig, Schutz vor Beschädigung |
Anforderungen an jede Löschwasserentnahmestelle
- Menge: 24, 48, 96 oder 192 m³/h über 2 Stunden als Richtwerte nach DVGW W 405, also z. B. 96 m³ oder 192 m³ nutzbarer Vorrat (Löschwasserbedarf ermitteln)
- Saugstelle: Sauganschluss nach DIN 14244 mit Storz-A-Kupplung
- Frostsicherheit: ganzjährig nutzbar, Leitungen frostfrei verlegt
- Zufahrt: Bewegungs- und Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge nach DIN 14090
- Kennzeichnung: Hinweisschild nach DIN 4066
- Abnahme: durch die zuständige Brandschutzdienststelle
Löschwasserentnahmestelle mit Löschwasserzisterne schaffen
Fehlt ein leistungsfähiger Hydrant, lässt sich mit einer faltbaren Löschwasserzisterne eine eigene Entnahmestelle schaffen. Die Zisterne wird aus dem Netz, einem Brunnen oder per Tankwagen befüllt; die Feuerwehr saugt über einen frostsicheren Saughydranten mit Storz-A-Kupplung an. Größere Zisternen erhalten auf Wunsch mehrere Entnahmestellen für eine höhere gleichzeitige Entnahmeleistung.
Passende Größen: 100 m³ für 96 m³ Bedarf · 200 m³ für 192 m³ Bedarf · alle Größen von 10 bis 2.500 m³
Häufige Fragen
Wie weit darf eine Löschwasserentnahmestelle entfernt sein?
Für den Grundschutz wird die Löschwassermenge meist im Umkreis von 300 m um das Objekt nachgewiesen; unüberwindbare Hindernisse wie Bahnlinien, Autobahnen oder Gewässer sind dabei zu berücksichtigen. Für den ersten Löschangriff aus Hydranten nennen Fachempfehlungen der Feuerwehrverbände deutlich kürzere Entfernungen. Maßgeblich ist die Festlegung der zuständigen Brandschutzdienststelle.
Darf eine oberirdische Zisterne als Löschwasserentnahmestelle dienen?
Ja, nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Details: Löschwasserbehälter oberirdisch – zulässig?
Wer ist für die Löschwasserentnahmestelle zuständig?
Für den Grundschutz die Gemeinde; für einen darüber hinausgehenden Objektschutz meist der Eigentümer oder Betreiber.
