Im Einzelfall ja: Oberirdische faltbare Löschwasserbehälter werden als Löschwasserreserve anerkannt, wenn das örtliche Brandschutzkonzept und die zuständige Brandschutzdienststelle sie vorsehen. Eine generelle Zulassung gibt es nicht: DIN 14230 regelt nur unterirdische Löschwasserbehälter, für faltbare, oberirdische Zisternen gibt es keine eigene Norm. Je nach Standort kommen bau-, planungs- oder wasserrechtliche Anforderungen hinzu. Einige Städte und Landkreise behandeln sie deshalb als Ausnahme oder Übergangslösung, andere setzen sie dauerhaft für den Grundschutz ein. Entscheidend ist die frühe Abstimmung.
Ein oberirdischer Löschwasserbehälter – ob faltbare Zisterne, Löschwasserkissen oder Stahltank – ist für die Feuerwehr eine Löschwasserentnahmestelle wie ein Hydrant oder Löschwasserteich. Er muss daher dieselben Anforderungen an Menge, Erreichbarkeit und Entnahme erfüllen.
Welche Regeln gelten?
| Regelwerk | Inhalt | Bedeutung für faltbare Zisternen |
|---|---|---|
| DVGW-Arbeitsblatt W 405 | Löschwasserbedarf für den Grundschutz: 24, 48, 96 oder 192 m³/h über 2 Stunden, Entnahmestelle im Umkreis von 300 m | Bestimmt das nötige Volumen, z. B. 96 m³ oder 192 m³ |
| DIN 14230 (Ausgabe 2026-08) | Unterirdische Löschwasserbehälter | Gilt nicht direkt; wird oft „in Anlehnung“ als Maßstab herangezogen |
| DIN 14244 | Löschwasser-Sauganschlüsse | Maßgeblich für die Entnahmestelle mit Storz-A-Kupplung |
| Landesbrandschutzgesetze | Gemeinde ist für die Löschwasserversorgung verantwortlich | Die Gemeinde entscheidet mit ihrer Feuerwehr über die Lösung |
Löschwasserbehälter oberirdisch und frostsicher: was Behörden prüfen
- Nutzbares Volumen statt Nennvolumen: Restwasser am Behälterboden abziehen
- Reserve für Frost, falls die Feuerwehr sie fordert (Beispiel Lüdersdorf: 96 m³ Bedarf plus 20 m³ Frostreserve = 120 m³)
- Frostsichere Entnahme mit frostfrei verlegter Leitung und Saugstelle nach DIN 14244
- Saugstelle für die Feuerwehr, Zufahrt und Aufstellfläche
- Schutz vor Beschädigung, z. B. Einzäunung
- Beschilderung der Entnahmestelle nach DIN 4066
- Dauerhafte oder befristete Nutzung (Grundschutz oder Übergangslösung)
Unterschiedliche Bewertungen in der Praxis
Die Merkblätter der Feuerwehren in Neuss und Monheim nennen oberirdische Behälter einen Ausnahmefall, etwa als temporäre Lösung. In Mecklenburg-Vorpommern haben dagegen zahlreiche Gemeinden faltbare Zisternen für ihre Ortsteile beschlossen. In einem Fall bewertete der Landkreis die Faltzisterne zwar als Verbesserung, aber nicht als dauerhafte Grundschutzlösung. Deshalb gilt: Planung und Ausführung vorab mit der Brandschutzdienststelle abstimmen.
So unterstützen wir die Abstimmung
- Löschwasserbedarf und Volumen festlegen (Rechner)
- Aufstellplan mit Maßen, Zufahrt und Entnahmestelle erstellen
- Technische Unterlagen für Feuerwehr und Bauamt bereitstellen
- Ausführung und Abnahme mit der Feuerwehr
Ausführlich zu allen Regelwerken: Normen, Richtlinien und rechtliche Vorgaben.
Oberirdisch, unterirdisch oder Löschwasserteich?
Unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14230 aus Beton, Stahl oder Kunststoff sind der Regelfall, aber teuer im Tiefbau. Löschwasserteiche nach DIN 14210 können austrocknen oder verkrauten. Ein oberirdischer Löschwasserbehälter ist schnell aufgestellt und versetzbar, braucht aber die Zustimmung der Feuerwehr. Einen ausführlichen Vergleich bietet die Seite Vergleich Löschwasserbehälter; die Kosten zeigt Was kostet eine Löschwasserzisterne?.
Häufige Fragen
Gilt DIN 14230 für oberirdische Löschwasserbehälter?
Nein. DIN 14230 betrifft unterirdische Behälter. Für oberirdische Zisternen wird sie häufig als Orientierung genutzt.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Das regelt das Landesbaurecht und hängt von Größe, Dauer und Standort ab. Klären Sie das mit dem Bauamt und der Brandschutzdienststelle.
Kann eine faltbare Zisterne den Grundschutz sichern?
Viele Gemeinden nutzen sie dafür, andere Landkreise erkennen sie nur als Übergangslösung an. Lassen Sie sich die Anerkennung vor der Bestellung schriftlich von der Brandschutzdienststelle bestätigen.
