Definition Löschwasserzisterne
Eine Löschwasserzisterne ist ein künstlich angelegter Vorratsraum zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr. Sie dient der Sicherstellung der sogenannten Löschwasser-Grundmenge über einen definierten Zeitraum, in der Regel zwei Stunden.
Im Gegensatz zu Regenwasserzisternen unterliegt sie strengen brandschutztechnischen und baurechtlichen Anforderungen.
Rechtliche Einordnung
Die Verpflichtung zur Errichtung ergibt sich aus:
- Landesbauordnungen
- Brandschutzgesetzen der Länder
- Auflagen aus Brandschutzkonzepten
- Anforderungen von Sachversicherern
Abgrenzung der Begriffe
| Begriff | Charakteristik | Anwendung |
| Löschwasserzisterne | Dauerhafte, unterirdische oder obirdische Löschwasserreserve. | Platzsparend, Frostschutz inklusive. |
| Löschwasserbehälter | Häufig oberirdisch oder modular (z. B. Stahltanks). | Flexibel erweiterbar, Industrieanlagen. |
| Löschwasserspeicher | Überbegriff für alle Systeme (inkl. Teiche/Becken). | Allgemeine Brandschutzplanung. |
Typische Volumina
- 30–50 m³: Kleine Gewerbe- oder Landwirtschaftsbauten
- 100–500 m³: Gewerbe, Industrie, Sonderbauten
- 1.000 m³: Logistik- und Industriekomplexe