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Löschwasserzisternen

Löschwasserzisterne 100 m³ – wann diese Menge gefordert ist

Eine Löschwasserzisterne mit 100 m³ kommt beispielsweise bei einem rechnerischen Bedarf von 96 m³ infrage. Diese Seite erläutert die Auswahl des Speichers, das nutzbare Volumen und die benötigte Aufstellfläche. Welche Menge für Ihr Objekt gilt, ergibt sich aus der konkreten Planung.

Eilige Anfrage? 100 m³ Löschwasserreserve ab Lager

Für kurzfristige Projekte finden Sie hier die Löschwasserzisterne 100 m³ – mobil oder frostsicher und ab Lager. Fragen Sie die passende Ausführung und den frühesten verfügbaren Liefertermin direkt an.

Die Rechnung hinter 100 m³

Die geringe Bedarfsstufe nach DVGW W 405 liegt bei 800 l/min, also 48 m³ pro Stunde. Über die im Grundschutz übliche Löschzeit von zwei Stunden ergibt das 96 m³. Aufgerundet auf die nächste Standardgröße: 100 m³.

48 m³/h × 2 h = 96 m³ → Standardgröße 100 m³

Der zweite Weg zu 100 m³ führt über die Deckungslücke. Beispiel: Gefordert sind 1.600 l/min über zwei Stunden, also 192 m³. Der Wasserversorger bestätigt für das Leitungsnetz 48 m³/h, das sind 96 m³ über zwei Stunden. Die Differenz von 96 m³ muss unabhängig bevorratet werden – wieder 100 m³. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Löschwasserbedarfs-Rechner nach DVGW W 405 durch.

Wer 100 m³ vorgeschrieben bekommt – und durch wen

ObjektAuslösende Stelle
Gewerbebetrieb im Außenbereich ohne ausreichendes HydrantennetzBrandschutzdienststelle im Baugenehmigungsverfahren
Photovoltaik-FreiflächenanlageAuflage im Bebauungsplan oder in der Genehmigung
Landwirtschaftlicher Betrieb mit Stallungen oder BergehalleBauaufsicht, häufig zusätzlich der Sachversicherer
Ortsteil oder Weiler ohne darstellbaren GrundschutzGemeinde als Trägerin des Brandschutzes
Bestandserweiterung mit neuem BrandabschnittBrandschutznachweis zur Nutzungsänderung

Wann 100 m³ nicht die richtige Größe sind

Zwei Fehler kommen regelmäßig vor – beide kosten später Geld.

  • Zu knapp gerechnet. Zwischen 100 m³ Nennkapazität und 96 m³ Bedarf liegen rechnerisch 4 m³. Ob diese Differenz genügt, lässt sich erst mit dem bestätigten Nutzvolumen beurteilen. Bei geplanter Erweiterung ist deren Bedarf gesondert zu prüfen.
  • Zu großzügig gerechnet. Wenn das Leitungsnetz einen erheblichen Teil des Bedarfs sicher deckt und dies vom Versorger schriftlich bestätigt ist, kann die anzurechnende Restmenge deutlich unter 100 m³ liegen. Dann genügt eine kleinere Einheit, etwa eine Löschwasserzisterne 50 m³.

Vergleichen Sie bei größerem Bedarf die 120-m³-Ausführung und die 150-m³-Bemessung. Zusätzlicher Vorrat und Flächenbedarf sollten anhand der konkreten Modelle und des geplanten Nutzvolumens bewertet werden.

100 m³ im Brandschutznachweis dokumentieren

Damit die Menge anerkannt wird, gehören vier Angaben in den Nachweis: das vorgehaltene Volumen, die ganzjährig gesicherte Verfügbarkeit, die Entnahmestelle mit Kupplungsart und die Zufahrt für die Feuerwehr nach DIN 14090. Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 4066. Welche Normen im Einzelnen greifen, steht unter Normen und rechtliche Vorgaben.

Technische Ausführung

Abmessungen, Material, Frostschutz, Anschlusstechnik und Anforderungen an die Aufstellfläche für den 100-m³-Behälter finden Sie ausführlich auf unserer Produktseite: Löschwassertank 100 m³ auf loeschwasserkissen.de. Wie sich die Bauarten grundsätzlich unterscheiden, zeigt der Vergleich der Löschwasserbehälter; die Kostenseite steht unter Was kostet eine Löschwasserzisterne?.

Fragen zur Bemessung von 100 m³

Zählt das Restwasser unter dem Sauganschluss mit?

Nicht entnehmbares Restwasser darf nicht als verfügbarer Löschwasservorrat gerechnet werden. Lassen Sie das nutzbare Volumen für die vorgesehene Entnahmetechnik bestätigen; ein pauschaler Zuschlag ersetzt diese Prüfung nicht.

Dürfen zwei Behälter à 50 m³ die 100 m³ ersetzen?

Zwei Behälter können eine gemeinsame Versorgung bilden, wenn nutzbares Gesamtvolumen, Entnahmeleistung und Zugänglichkeit zum abgestimmten Konzept passen. Vergleichen Sie Leitungsführung, Betrieb und Gesamtkosten beider Varianten anhand konkreter Angebote.

Ändert sich die geforderte Menge, wenn eine Sprinkleranlage vorhanden ist?

Häufig ja, aber nicht zwingend nach unten. Sprinkleranlagen haben eine eigene Wasserversorgung mit eigener Bemessung; die Löschwasserversorgung für den abwehrenden Brandschutz bleibt davon zunächst unberührt. Ob und wie angerechnet wird, entscheidet das Brandschutzkonzept im Einzelfall.

Menge prüfen lassen

Schicken Sie uns den Auszug aus dem Brandschutznachweis oder die Auflage der Behörde. Wir prüfen, ob 100 m³ die passende Größe sind, und nennen die Alternative, falls nicht. Bemessung prüfen lassen.

Regelwerk und Quellen

Von 96 m³ Bedarf zur passenden 100-m³-Ausführung

Die 96-m³-Seite erklärt die Herleitung und die praktische Aufrundung auf 100 m³. Für die Bestellung sollte ausdrücklich feststehen, ob 96 m³ oder 100 m³ nutzbarer Vorrat gefordert sind. Diese Angaben sind nicht austauschbar.

Für 100 m³ nennt die Produktübersicht 9,83 × 8,88 × 1,60 m (L × B × H). Daraus ergeben sich rechnerisch rund 87,3 m² Grundfläche. Zeichnen Sie Anschlüsse und Zugang zusätzlich in den Lageplan ein. Lassen Sie sich Nennvolumen, nutzbare Menge und Aufstellzeichnung gemeinsam anbieten.