Zum Inhalt springen
+49 6151 7877 805

Löschwasserzisternen

Löschwasserzisterne 384 m³ – hoher Bedarf und Auswahl von 400 m³

Eine Anforderung von 384 m³ entspricht 384.000 Litern nutzbarem Löschwasservorrat. Sie ergibt sich beispielsweise bei einer festgelegten Rate von 192 m³/h über zwei Stunden. Für die Behälterauswahl wird dieser Bedarf häufig mit einer 400-m³-Ausführung verglichen. Neben der Menge steht bei diesem Planungsfall besonders die erforderliche Entnahmeleistung im Mittelpunkt.

384 m³ berechnen: 3.200 Liter pro Minute

192 m³/h × 2 h = 384 m³. Umgerechnet sind das 3.200 l/min über 120 Minuten. Rate, Dauer und Gesamtvolumen gehören deshalb gemeinsam in die Anfrage. Ein Behälter kann ausreichend Wasser enthalten und trotzdem eine ungeeignete Entnahmetechnik für das geforderte Konzept besitzen.

Die Beispielrechnung legt keine pauschale Anforderung für Industriebauten fest. Nutzung, maßgebliche Brandfläche, andere Wasserquellen und die abgestimmte Planung bestimmen den konkreten Bedarf. Die DVGW-Informationen zur Löschwasserversorgung erläutern den Bezug zur öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Warum eine 400-m³-Zisterne geprüft wird

400 m³ Nennkapazität liegen 16 m³ über 384 m³. Diese nominelle Differenz beträgt 16.000 Liter beziehungsweise rund 4,2 Prozent des Bedarfs. Für die Eignung muss jedoch mindestens die geforderte nutzbare Menge verfügbar sein.

Die 400-m³-Seite führt zur entsprechenden Speicherplanung. Vergleichen Sie das bestätigte Nutzvolumen mit der Anforderung und lassen Sie die Entnahmetechnik für die vorgesehene Rate auslegen. Aus der Aufrundung allein folgt keine technische Freigabe.

Entnahmestelle und Leitungsführung gemeinsam planen

Klären Sie, wie die Feuerwehr den geforderten Volumenstrom am vorgesehenen Standort entnimmt. Dazu gehören die Anzahl und Lage der Anschlüsse, die Leitungsführung und die Erreichbarkeit. Diese Punkte sollten bereits beim Vergleich der Speicherangebote feststehen.

Soll die Versorgung auf mehrere Behälter verteilt werden, ist das gesamte Entnahmekonzept zu prüfen. Zwei nominelle 200-m³-Tanks ergeben zwar zusammen 400 m³, bestätigen aber noch nicht 384 m³ nutzbaren Vorrat oder die geforderte gemeinsame Leistung. Eine Aufteilung kann aus Platzgründen sinnvoll sein; die Eignung ergibt sich aus der konkreten Ausführung.

Wann reicht ein kleinerer Speicher?

Ein Rechenbeispiel: Sind von geforderten 192 m³/h nachweislich 48 m³/h aus einer anderen Quelle anrechenbar, bleiben über zwei Stunden 288 m³ zu speichern. Dann ist die 300-m³-Ausführung ein Vergleich. Voraussetzung ist, dass die weitere Quelle im Konzept mit der angenommenen Leistung und Dauer angesetzt werden kann.

Verwechseln Sie 192 m³/h nicht mit 192 m³ Gesamtvorrat. Die 192-m³-Seite behandelt einen anderen Mengenfall und die Auswahl eines 200-m³-Speichers.

Unterlagen für eine belastbare Anfrage

Übermitteln Sie die festgelegte Rate und Dauer, das erforderliche Nutzvolumen, einen Lageplan und Angaben zu weiteren Wasserquellen. Geben Sie auch an, ob ein einzelner Speicher oder eine Verteilung auf mehrere Standorte geprüft werden soll.

Bevorratung und die gegebenenfalls erforderliche Rückhaltung von verunreinigtem Löschwasser sind unterschiedliche Planungsaufgaben. Lassen Sie deren Anforderungen für den Standort gesondert klären.

384 m³ nutzbaren Vorrat anfragen

Wir unterstützen den Vergleich einer geeigneten Speicherlösung mit 400 m³ Nennkapazität oder mehreren Behältern. Senden Sie die Mengenanforderung und den Lageplan. Angebot zur Löschwasserbevorratung anfragen.